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17.05.23

Förderung

Bis zu 80% Förderung für Staukästen

Im Rahmen des „De-minimis“ Förderprogramms des Bundes werden Maßnahmen und Anschaffungen von Unternehmen im Transportgewerbe gefördert. Förderfähig sind u.a. Anschaffungen, die zur Erhöhung der Sicherheit oder dem Umweltschutz dienen.

Ladungssicherung ist förderfähig


So ist beispielsweise die Nachrüstung von Fahrerassistenzsystemen, von Einrichtungen zu Ladungssicherung oder von Diebstahlwarnsystemen förderfähig. Das Bundesamt für Güterverkehr hat eine Positivliste veröffentlicht, auf der alle Maßnahmen zusammengefasst sind.

Unsere Staukästen  und Unterflurkästen sind ebenfalls Hilfsmittel zur optimalen Ladungssicherung, da hier zum Beispiel nicht benötigte Spanngurte, Kantenschutzecken, Antirutschmatten und vieles andere sicher verstaut werden kann. Unter Nr. 1.4 der genannten Positivliste finden sich daher auch Staukästen.

Bereits ab dem erstem Nutzfahrzeug


Zuwendungsberechtig sind Unternehmen der Transportgewerbes mit mindestens einem schweren Nutzfahrzeug dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr.